Die Schulkonferenz beschließt folgende Grundsätze für die Durchführung von Klassenkonferenzen an der Grundschule Sethweg:
- Klassenkonferenzen finden mindestens zweimal im Jahr im Januar und Juli eines jeweiligen Schuljahres statt. Über die Inhalte wird durch die Schulleitung ein Ergebnisprotokoll geführt, das gemäß Punkt 4 dieses Beschlusses über die Klassenelternvertreter an die Eltern weitergegeben wird.
- Vor Einladung zur Klassenkonferenz befragen die jeweiligen Klassenelternvertreter die Eltern der Klasse, um die gewünschten Inhalte für die Klassenkonferenzen von Seiten der Elternschaft zu erfahren. Die Klassenelternvertreter sind verpflichtet, diese Inhalte in die Klassenkonferenz einzubringen.
- Die Termine der Klassenkonferenzen werden mit den jeweiligen Klassenelternvertretern so rechtzeitig abgestimmt (mindestens 14 Tage im Voraus) und gemeinsam festgelegt, dass an den Klassenkonferenzen möglichst alle berufstätige Klassenelternvertreter teilnehmen können. Ferner werden den Klassenvertretern die wichtigsten Themen als kurze Agenda (ggf. in allgemeiner Form aufgrund Vertraulichkeit) vorher mitgeteilt.
- Über die Tagesordnung und Ergebnisse der Klassenkonferenz sind die Eltern der jeweiligen Klassen zeitnah in geeigneter Form durch die jeweiligen Klassenelternvertreter zu informieren außer über Inhalte, über die auf Grund gesetzlicher Bestimmung nicht informiert werden darf. Dies wird jedoch allgemein vermerkt, sodass die Eltern über diese Informationslücke informiert sind (z.B. Es gab auch Inhalte, über die wir auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen die Eltern nicht informieren können.
- Die Klassenelternvertreter haben dafür Sorge zu tragen, dass mindestens zwei Vertreter anwesend sind.