Aufgaben der Zeugniskonferenz sind die Beratung und Beschlussfassung über den Inhalt der Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler sowie die erforderlichen Empfehlungen und Feststellungen zur weiteren Schullaufbahn zum Übergang in eine andere Schulform auf der Grundlage der Vorschläge der unterrichtenden Lehrerkräfte.
Der Zeugniskonferenz gehören die Schulleitung als Vorsitz und die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte an. Bei Entscheidungen über Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler sind nur die Lehrkräfte stimmberechtigt, die sie unterrichtet haben.